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Naturschutzgebiete

Wir haben vom Landkreis Emsland Naturschutzgebiete zur Beweidung mit unseren Heidschnucken bekommen. Unter anderem das Gebiet "MännigeBerge", welches zur Gemeinde Spahnharrenstätte gehört.


Männige Berge

Die Bedeutung des Gebietes für die Denkmalpflege wurde schon 1900 erkannt, als dieses Hügelgräberfeld bei der Markenteilung der politischen Gemeinde übertragen wurde und 1902 eine Grundlast in das Grundbuch eingetragen wurde, wonach das Gebiet nur zur Weide genutzt werden darf.

Auf Antrag der Beauftragten für den Naturschutz im Kreise Aschendorf-Hümmling, Frau Dr. Elisabeth Schlicht, wurde am 02. Dezember 1956 die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung dieses Landschaftsteiles aufgrund des Reichsnaturschutzgesetzes gültig. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte am 16. Juli 1972. 1974 hat der Landkreis Aschendorf-Hümmling das Gebiet von der Gemeinde Spahnharrenstätte erworben.

Im Zentrum der Schutzbemühungen stehen bisher die in hoher Dichte vorkommenden, deutlich sichtbaren Grabhügel. Die Grabhügel und die Zwischenräume werden von einer gut entwickelten Sandheide geprägt, die einige gefährdete Pflanzenarten enthält. Diese Heidefläche gibt in bester Weise Einblick in eine historische Wirtschaftsweise, die den Hümmling einige Jahrhunderte lang weitflächig geprägt hat. Zur Erhaltung dieser charakteristischen Kulturlandschaft vergangener Jahrhunderte muss die Bewirtschaftung in geeigneter Weise fortgesetzt werden.


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